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Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BAV): Nicht vorschnell abschließen


Durch das "Betriebsrentenstärkungsgesetz" vom Sommer 2017 hat jeder Arbeitnehmer ab 2019, der mit einem neuen Vertrag mittels Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt, einen Anspruch auf einen Zuschuss des Arbeitgebers in Höhe von 15%. Bei der Entgeltumwandlung "spart" nämlich nicht nur der Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge, sondern auch der Arbeitgeber. Für Altverträge gilt dieser Anspruch ab 2022. Daneben können Unternehmen für Zuschüsse an so genannte Geringverdiener (Bruttoeinkommen bis 2.200 €) in Höhe von mindestens 240 € jährlich eine Minderung der Lohnsteuerschuld beim Finanzamt erhalten.


Doch Vorsicht: Die Betriebsrenten sind in der Auszahlphase (sprich der Rente) beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Kürzlich wurden diese Beiträge auf 50% begrenzt. das ist jedoch keine Garantie für die Zukunft. Rechnet man mit künftigen Beitragssteigerungen in der Krankenversicherung, zahlt später möglicherweise der Rentner sogar mehr, als Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen jetzt eingespart haben. Zudem sind die Renten später auch steuerpflichtig. Da durch die Entgeltumwandlung weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung fließen, fällt die staatliche Rente im Alter geringer aus. Das muss ein Versicherungsvertrag erst mal wieder rein holen. Aber nicht nur das: Eine etwaige Erwerbsminderungsrente ist natürlich auch weniger und im Falle der Arbeitslosigkeit ebenso auch die Unterstützung vom Arbeitsamt. Besonders für Geringverdiener ist das Angebot deshalb perfide - sie sind häufiger von Arbeitslosigkeit bedroht und haben eine geringere Lebenserwartung. Das heißt, sie bezahlen mit ihren Beiträgen die Renten der Gutverdiener! Und in der Not sind sie schlechter abgesichert. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie deshalb mit ihrer BAV echt Geld verlieren, ist signifikant. Eigentlich ein Skandal, diese Arbeitnehmergruppen in solche Verträge nun zu drängen.


Generell ist jede Versicherung eine Wette auf ein langes Leben. Wer zu früh stirbt, bekommt nicht einmal die eingezahlten Beträge zurück, und das gilt mit Garantie. Eine heute 65-jährige Rentnerin wird laut statistischem Bundesamt im Schnitt knapp 86 Jahre alt. Demografischer Nebeneffekt: Wegen der geringeren Lebenserwartung und den geschlechtsunabhängigen Tarifen ("Unisex") haben Männer deutlich weniger von ihren Renten.


Inflation beachten: Haben Sie ein Angebot vor sich liegen, müssen von der voraussichtlichen Höhe der Betriebsrente nicht nur die Krankenversicherungsbeiträge abgezogen werden. Eine Rente in 25 bis 30 Jahren ist wegen steigender Lebenshaltungspreise bezogen auf heutige Verhältnisse grob nur noch die Hälfte wert.


Alternativen prüfen: Selbst für die Stiftung Warentest ist die BAV auch mit den künftig verpflichtenden Zuschüssen der Arbeitgeber nicht erste Wahl. Ohne die Zuzahlungen in der bisherigen Form fällt das Urteil noch viel schlechter aus. Sie empfiehlt zum Beispiel für alle ab 50 Jahren, eine Einmalzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung zu prüfen. Die Rendite ist dabei oftmals höher als bei einer privaten Versicherung. Trotz der schlechten Presse zuletzt, ist die "Riester"-Rente eine Alternative. Sich die staatlichen Zulagen abzuholen, ist eigentlich nicht allzu schwer. Gutverdiener können über eine "Rürup-" (Basis-) Rente nachdenken. Allen diesen Vorsorgeformen ist gemein, dass das angesparte Vermögen im schlimmsten Fall auch vor Pfändung geschützt ist.


Privates Sparen: Bei einem schlichten Banksparplan ist zumindest wirklich garantiert, dass das angesparte Geld im Todesfall für Ehepartner oder Familienangehörige noch da ist. Für Wenigverdiener sind vermögenswirksame Leistungen mit Sparzulage und Wohnungsbauprämie immer noch der Klassiker und der erste Schritt. Finanzfachleute wie auch die Stiftung Warentest empfehlen jedoch, wenigstens für alle Jüngeren, Fondssparpläne. Letztlich kommt es auf die richtige Mischung an. Holen Sie mehrere Meinungen ein.


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